Mit Schreiben vom 29. Februar 2019 wurde die Einsprecherin durch das Steueramt des Kantons Solothurn aufgefordert, bis zum 25. März 2019 die unterschriebenen Mietverträge der im Jahr 2016 arbeitenden Damen zuzustellen. Zudem wurde die Einsprecherin gebeten mitzuteilen, nach welchen Kriterien die Zimmer vermietet und ob den Damen neben der Miete noch weitere Kosten in Rechnung gestellt würden. Ebenso solle die Einsprecherin die Benutzungsordnung der Räume in gleicher Frist einreichen. Auch solle erläutert werden, wer die Werbeanzeigen und die hierfür verfassten Texte für die Dienstleistung der Damen auf den einschlägigen Seiten aufschalte und verwalte.