Auch wirtschaftlich betrachtet könne keine Verrechnung vorgenommen werden, zumal vorgängig keine Abgaben eingezogen worden seien. 2.2 Der Einsprecherin wurde durch den Chef des Steueramtes mit Brief vom 31.8.2017 beschieden, dass ihr Schreiben vom 20.8.2017 der Abteilung Recht und Gesetzgebung resp. Abteilung Sondersteuern/Quellensteuern zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet worden sei. Mit Schreiben vom 29. Februar 2019 wurde die Einsprecherin durch das Steueramt des Kantons Solothurn aufgefordert, bis zum 25. März 2019 die unterschriebenen Mietverträge der im Jahr 2016 arbeitenden Damen zuzustellen.