Die Damen und Herren, die in … ihren Wohnsitz begründen, würden jedoch ein komplett unabhängiges Gewerbe im Erotikbereich betreiben. Es bestünde keine Homepage, es gäbe keine Vorschriften über Art und Preise der Tätigkeiten, es gäbe keine gemeinsame Telefonnummer des Hauses und die Damen und Herren würden ihr eigenes Gewerbe teilweise als Escortservice in der ganzen Schweiz betreiben (wochenweise oder sogar in anderen Appartements). Es würde lediglich Wohnraum zur Nutzung eines stillen Gewerbes angeboten. Dabei erfolge auch die Auswahl der Bewohner im Meldeverfahren nicht durch die Einsprecherin; es genüge die Meldung mittels einer Passkopie zur Einleitung der fremdenpolizeilichen Meldung.