X nahm am 20.8.2017 in einem an den Chef des Steueramtes adressierten Brief Stellung. Darin wurde nebst der detaillierten Auflistung des bisherigen Verfahrensverlaufs dargelegt, dass die Meldebestätigungen des Amtes für Wirtschaft und Arbeit gemäss den gesetzlichen Vorgaben durch sie - die Einsprecherin - "analog einem Arbeitgeber" vorzunehmen seien. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung gelte ein Vermieter eines Erotiketablissements nur dann als Arbeitgeber, wenn die ganze Infrastruktur zur Verfügung gestellt werde. Die Damen und Herren, die in … ihren Wohnsitz begründen, würden jedoch ein komplett unabhängiges Gewerbe im Erotikbereich betreiben.