v.d. gegen Steueramt des Kantons Solothurn, Recht und Aufsicht betreffend Quellensteuer 2016 hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1. Mit Datum vom 28. Juni 2017 wurde X, …, die Ermessensveranlagung der Quellensteuer 2016 (für die Abrechnungsperiode 1.8. bis 31.12.2016) eröffnet. Diese Veranlagung erzeigte eine Steuerrechnung über CHF 20'000.00. Gegen diese Veranlagung erhob die Veranlagungsadressatin am 4. Juli 2017 Einsprache.