Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angaben der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Dieser Entscheid ist schriftlich zu eröffnen an: - Vertreter der Beschwerdeführerin, eingeschrieben - Volkswirtschaftsdepartement, eingeschrieben - Amt für Landwirtschaft, eingeschrieben - KStA, Recht und Aufsicht - Finanzdepartement Expediert am: