Das von der Beschwerdeführerin betriebene Beschwerdeverfahren hat präjudizielle Wirkung und ein materieller Entscheid hat für alle Einwohnergemeinden im Kantonsgebiet Bedeutung. Die konkreten Umstände zeigen, dass die Beschwerdeführerin durch die angefochtene Verfügung in ihrem schutzwürdigen Interesse, vergleichbar einer Privatperson, besonders berührt ist. Sie hat eine besondere Beziehungsnähe zur Streitsache und ist dadurch mehr als jedermann betroffen.