Die mit der Verfügung vom 16.4.2018 von der Beschwerdeführerin verlangte Zahlung kann somit nicht gestützt auf die Gemeindeautonomie angefochten werden. 5. Die Legitimation des öffentlich-rechtlichen Gemeinwesens kann sich nach der bundesgerichtlichen Praxis auch daraus ergeben, dass ein Gemeinwesen vom angefochtenen Entscheid gleich oder ähnlich einer Privatperson betroffen ist.