29a Bundesverfassung, BV; vgl. Urteil des Steuergerichts vom 22.10.2018, SGDIV.2017.2, in Sachen Bürgergemeinde X vs. Einwohnergemeinde X, E. 2.2.2, unter gerichtsentscheide.so.ch). Die Beschwerdeführerin beruft sich auf die Beschwerdegründe des VRG gemäss dessen §§ 67bis und 12 sowie auf die Gemeindeautonomie (Art. 50 Abs. 1 BV). 3. Streitig ist unter den Parteien, ob die Beschwerdeführerin als öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Anfechtung der Verfügung des Amtes für Landwirtschaft vom 16.4.2018 legitimiert ist. Im Folgenden ist zu prüfen, ob das Volkswirtschaftsdepartement zu Recht nicht auf die Beschwerde der Einwohnergemeinde Y eingetreten ist.