Deshalb werde die Einwohnergemeinde Y das Inkasso nicht vornehmen. Unter dem Datum vom 16.4.2018 verfügte der Veterinärdienst, dass die Einwohnergemeinde Y dem Kanton Solothurn die für die am 1.4.2017 auf ihrem Gemeindegebiet abgabepflichtig gehaltenen 346 Hunde innert 30 Tagen seit Zustellung der Verfügung den Betrag von total Fr. 13‘840.00 zu bezahlen habe. Gegen diese Verfügung vom 16.4.2018 erhob die Einwohnergemeinde Y unter dem Datum vom 27.4.2018 beim Volkswirtschaftsdepartement Beschwerde und beantragte deren Aufhebung. Das Volkswirtschaftsdepartement trat mit Entscheid vom 3.8.2018 auf die Beschwerde der Einwohnergemeinde Y mangels Beschwerdelegitimation nicht ein.