v.d. gegen 1. Volkswirtschaftsdepartement, Rathaus, 4509 Solothurn 2. Amt für Landwirtschaft, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn betreffend Gebühr für Kennzeichnungskontrolle Hunde hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1. Das Amt für Landwirtschaft, Veterinärdienst, hat mit Verfügung vom 12.12.2017 die Einwohnergemeinde Y aufgefordert, dem Veterinärdienst bis spätestens am 30.12.2017 eine Kopie der Bezugsliste 2017 über die in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde in elektronischer Form zu übermitteln. Für den Fall des Unterlassens stellte der Veterinärdienst der Einwohnergemeinde in Aussicht, die entsprechenden Daten „selbständig und verbindlich“ aus der Datenbank „Amicus“ zu beziehen.