Nach Abschluss des vorliegenden Beschwerdeverfahrens könne das Einspracheverfahren unmittelbar fortgeführt werden. Es sei vorgesehen, dem Beschwerdeführer Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen und danach den Einspracheentscheid sofort zu eröffnen. Mit Schreiben vom 8. Februar 2019 nahm der Beschwerdeführer ausführlich Stellung. Darauf ist, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen einzugehen. Die Beschwerde sei laut Beschwerdeführer auf Kosten der VB gutzuheissen.