Angesichts der Ortsabwesenheit von rund 1 Jahr erscheine die Verfahrensdauer vorliegend an der oberen Grenze liegend, aber noch nicht als unangemessen lang. Zudem habe die VB wegen personeller Engpässe im Zeitraum der Einreichung der Einsprache den Fokus vermehrt auf die Vornahme von Veranlagungen richten müssen und dabei einen gewissen Rückstand bei der Erledigung von Einsprachen in Kauf genommen. Die Erledigung der pendenten Einsprachen sei aber so weit vorangeschritten, dass die noch bestehenden Pendenzen nunmehr abgebaut werden könnten. Nach Abschluss des vorliegenden Beschwerdeverfahrens könne das Einspracheverfahren unmittelbar fortgeführt werden.