Mit Schreiben vom 11. Oktober 2016 bestätigte die VB Y den Empfang der Einsprache. Mit E-Mail vom 27. April 2017 informierte der Steuerpflichtige die VB über zwei Ortsabwesenheiten. Dies wiederholte er mit E-Mail vom 3. Oktober 2017 (3 Abwesenheiten), da bis anhin noch kein Entscheid getroffen worden sei. Mit E-Mail vom 26. Februar 2018 hielt der Steuerpflichtige fest, dass er vor beinahe 1 ½ Jahren Einsprache erhoben und noch keinen Entscheid erhalten habe. Er teilte zudem weitere fünf Ortsabwesenheiten mit.