In der Folge organisierte das Steueramt intern die Akten der Steuerpflichtigen. Am 19. Juni 2018 ersuchte deren Vertreter letztmals um Erledigung seines Anliegens und um neue Fristansetzung. Gemäss Telefonnotiz vom 20. Juni 2018 teilte das Steueramt dem Vertreter mit, die betreffenden Akten seien umfangreich; es wurde ein Termin zur Akteneinsicht angeboten. Dieses Angebot lehnte der Vertreter in seinem Schreiben vom 20. Juni 2018 ab und ersuchte sinngemäss nochmals um Zusendung der vollständigen Akten. 1.2 Mit Verfügung vom 25. Juni 2018 wies das Steueramt das Begehren um Zusendung der Originalakten ab.