v.d. gegen betreffend Akteneinsicht hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1.1 Am 27. März 2018 leitete das Kantonale Steueramt gegenüber der Steuerpflichtigen A AG ein Hinterziehungsverfahren für die Steuerperioden 2010-2013 ein wegen Verbuchung von geschäftsmässig nicht begründetem Aufwand von CHF 55'685 (2010), CHF 34'706 (2011), CHF 139'976 (2012) und CHF 58'680 (2013). Am 20. April 2018 bezeichnete sich RA X, Z, als Vertreter der Steuerpflichtigen. Er ersuchte v.a. um Zustellung der vollständigen Akten bzw. der Datenträger mit Vollständigkeitserklärung; benötigt werde insbesondere der interne E-Mail-Verkehr. Zudem seien Vorhaltungen nachprüfbar zu begründen.