4.3 Grenzen finden die Mitwirkungspflichten im verfassungsmässigen Verhältnismässigkeitsgrundsatz (Art. 5 Abs. 2 BV). Die angeordnete Beweismittelvorlage muss somit geeignet sein, um einen rechtserheblichen Sachverhalt abzuklären (KSGE 2016 Nr. 9 E. 5 mit Hinw.). Weiter muss sie notwendig und einem Steuerpflichtigen zumutbar sein. Die Verhältnismässigkeit einer Beweismittelvorlage hat das Steuergericht von Amtes wegen zu überprüfen, selbst deren Verletzung nicht gerügt worden ist. Das KStA hat mit Schreiben vom 20. Februar 2018 die Vorlage der vollständigen Buchhaltungsunterlagen 2014 gefordert.