Massgebend für das Veranlagungsverfahren sind seine eigenen Veranlagungsverfahrensvorschriften (KSGE 2016 Nr. 9 E. 3 am Ende, mit Hinw.). 4.2 Vorliegend hat der Kanton Schwyz als Zuzugskanton ein Veranlagungsverfahren durchgeführt anhand der von der Rekurrentin eingereichten Unterlagen des Steuerjahres 2014 (definitive Veranlagung der kantonalen Steuerverwaltung Schwyz vom 6.10.2015 inkl. Steuerausscheidung und Steuerrechnung der Gemeinde XY vom 6.10.2015). Wie bereits erwähnt, ist aber auch der Kanton Solothurn als Wegzugskanton berechtigt, ein eigenes Veranlagungsverfahren durchzuführen, zumal die Rekurrentin per … 2014, mithin erst Mitte 2014 ihren Sitz in den Kanton Z verlegt hat;