Per … 2014 hat sie ihren Sitz von X SO nach XY SZ verlegt. 1.2 Mit Schreiben vom 20. Februar 2018 teilte das Steueramt des Kantons Solothurn (KStA) der Rekurrentin mit, es sei geplant, ab dem 12. März 2018 eine externe Buchprüfung der B in X SO durchzuführen, wozu auch die Rekurrentin gehöre. Vorgesehen sei, dass die Buchprüfung vier Tage dauere. Die Prüfung der Rekurrentin beziehe sich auf das Geschäftsjahr 2014. Zudem sei die Frage des Sitzes der Gesellschaft zu prüfen. 1.3 Mit Brief vom 28. Februar 2018 informierte die Rekurrentin das KStA, es gebe keine B in X SO. Das KStA solle sich an die einzelnen Firmen wenden. Die B AG habe ihren Sitz nicht im Kanton Solothurn.