A. Müller W. Hatzinger Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Bundesgericht (Adresse: Schweizerisches Bundesgericht, 1000 Lausanne 14) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten. Dieser Entscheid ist schriftlich zu eröffnen an: - Wehrpflichtersatzverwaltung, eingeschrieben - Ausweiszentrum, eingeschrieben - Bundesamt für Polizei (fedpol), Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern Expediert am: