* Demnach wird erkannt: 1. Der Antrag auf Schriftensperre wird gutgeheissen. 2. Die Schriften von A werden umgehend gesperrt. 3. Das Ausweiszentrum wird angewiesen, A die Ausstellung neuer Ausweispapiere zu verweigern. 4. Die Antragstellerin hat bei vollständiger Bezahlung des Ausstandes das Ausweiszentrum umgehend anzuweisen, die Schriftensperre aufzuheben. 5. Die Gerichtskosten von CHF 200 werden dem Antragsgegner zur Bezahlung auferlegt. Im Namen des Steuergerichts Der Präsident: Der Sekretär: Dr. Th. A. Müller W. Hatzinger Rechtsmittel: