KSGE 2016 Nr. 17 GO § 56 Abs. 1 lit. c, WEPVo § 8 Abs. 1, WPEV Art. 49 Abs. 1 lit. a und Abs. 2, BV Art. 5 Abs. 2 Wehrpflichtersatzabgabe, Schriftensperre 1. Frage der zuständigen richterlichen Instanz bei Schriftensperren bezüglich Wehrpflichtersatzabgabe; Gesetzeslücke, Notwendigkeit einer gesetzlichen Nachführung; vorderhand Zuständigkeit des Präsidenten des Steuergerichts. 2. Voraussetzungen für eine Schriftensperre im Sinne von Art. 49 WPEV; diese ist auch anwendbar, wenn der Ersatzpflichtige wie hier bereits ins Ausland verreist ist. Die Sperre muss dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz genügen. Sie fällt dahin, sobald die Ersatzabgabe vollständig bezahlt ist.