Das KStA hat der Rekurrentin offeriert, die Buchprüfung am Sitz der Gesellschaft vorzunehmen. Der Aufwand für die Rekurrentin hätte sich somit in Grenzen gehalten. Dass hier zwei Kantone für dasselbe Steuerjahr eine eigene Buchprüfung durchführen, ist hinzunehmen. Durchaus ist möglich, dass jeder Kanton in seiner Buchprüfung andere Schwerpunkte setzt, weshalb der Wegzugskanton ein schützenswertes Interesse an einer eigenen Buchprüfung hat. Nachdem der Kanton Solothurn offeriert hat, die Buchprüfung der Jahre 2006 und 2007 gemeinsam durchzuführen, wäre der zusätzliche Aufwand der Rekurrentin auch noch die Unterlagen des Geschäftsjahres 2007 bereit zu stellen, durchaus vertretbar gewesen.