22 StHG N 1 ff., 19 ff., 28 ff.; J. Rütsche/E. Fischer, in: M. Zweifel/M. Beusch/P. Mäusli-Allenspach, Kommentar zum Interkantonalen Steuerrecht, § 36 N 12 ff.; Kreisschreiben Nr. 15 der Schweizerischen Steuerkonferenz vom 31. August 2001, Koordination und Vereinfachung der Veranlagungsverfahren für die direkten Steuern im interkantonalen Verhältnis). 3. Vorliegend ist unbestritten, dass die Rekurrentin aufgrund von Art. 22 Abs. 1 StHG in zwei Kantonen steuerpflichtig ist. Wie in einer solchen Situation verfahrensmässig vorzugehen ist, kann weder der Verfassung noch dem StHG entnommen werden.