Dabei wurde festgehalten, dass die Steuerpflicht im Kanton Solothurn am 20. Dezember 2007 beendet worden sei. Für das Jahr 2007 sei gemäss Steuerharmonisierungsgesetz der Kanton C. aufgrund des Sitzes am Ende des Steuerjahres zuständige Veranlagungsbehörde. Das Bundesgesetz zur Koordination und Vereinfachung der Veranlagungsverfahren für die direkten Steuern im interkantonalen Verhältnis bezwecke das Verfahren bei einer interkantonalen Sitzverlegung zu vereinfachen. Im Jahr 2007 müsse nur die Steuererklärung des Kantons C. eingereicht werden. Der Kanton C. würde danach den Kanton Solothurn informieren.