Sachverhalt: 1. Die X. AG (nachfolgend Rekurrentin) ist eine Aktiengesellschaft, welche das Erbringen von Dienstleistungen für Logistikunternehmen und das Tätigen von Immobilien- oder Finanzgeschäften bezweckt. Per 20. Dezember 2007 hat sie ihren Sitz von A. SO nach B., Kanton C. verlegt. 2. Mit Veranlagungsverfügung vom 12. Dezember 2011 legte das Steueramt des Kantons Solothurn (KStA) die massgebenden Faktoren für das Steuerjahr 2007 fest und errechnete eine Gewinnsteuer von CHF 1'214.60 und eine Kapitalsteuer von CHF 19'706.85. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2011 liess die Rekurrentin durch ihren Vertreter Einsprache erheben.