KSGE 2016 Nr. 9 StG § 142 Abs. 2, StHG Art. 22 Abs. 1 und 3, Art. 39 Abs. 2, BV Art. 5 Abs. 2 Juristische Personen, Steuerpflicht, Sitzverlegung, Amtspflichten, Buchprüfung, Verhältnismässigkeitsgrundsatz Bei einer Sitzverlegung in einen anderen Kanton erfüllt eine juristische Person ihre Deklarationspflicht mit der Einreichung einer einzigen Steuererklärung für die gesamte Steuerperiode im Zuzugskanton. Zuzugskanton und Wegzugskanton führen jeweils ein Veranlagungsverfahren durch. Der Wegzugskanton ist auch berechtigt, eine Buchprüfung anzuordnen. In casu verletzt diese Beweismittelauflage den Verhältnismässigkeitsgrundsatz nicht. Sachverhalt: 1.