Fristerstreckungen über das Jahresende hinaus sind unzulässig. Ausnahmefälle, in denen eine Fristerstreckung bis längstens Ende Jahr gewährt werden kann, sind nachfolgend genannte Ereignisse, die im Oktober eingetreten sind oder sich in den Oktober auswirken: Langandauernde Krankheit oder Unfallfolgen, Todesfall in der Familie, Militärdienst (länger als drei Wochen), Auslandaufenthalt. 3. Der Vertreter der Steuerpflichtigen hat für zahlreiche seiner Mandanten bereits im Vorjahr ein Verfahren betreffend Einreichung der Steuererklärungen (damals 2007) vor Steuergericht geführt. Es ging dabei um die gleiche Problematik;