Die Betreuung seiner Lebenspartnerin sei mit unvorhergesehenem grossem Zeitaufwand verbunden. Dadurch sei seine eigene Gesundheit sehr strapaziert und er könne nicht wie gewohnt arbeiten. Mit Vernehmlassung vom 17. März 2010 beantragte das Steueramt die kostenfällige Abweisung des Rekurses. Das Steueramt habe den Auftrag, bis Ende Kalenderjahr rund 90 Prozent der Veranlagungen der natürlichen Personen zu erstellen. Dem könne nur nachgekommen werden, wenn die Steuererklärungen ordnungsgemäss und fristgerecht eingereicht würden. Gesuche um Fristerstreckungen über den 30. November hinaus könnten nur bei ausserordentlichen Umständen bewilligt werden.