Die StVO Nr. 10 statuiert, dass das Finanzdepartement die Zinssätze für den Verzugszins festsetzt. Es stellt dabei auf den durchschnittlichen Zinssatz für die 1. Hypotheken im Oktober des Vorjahres ab, den die Schweizerische Nationalbank im Statistischen Monatsheft publiziert, und berücksichtigt die voraussichtliche Zinsentwicklung (§ 13 StVO Nr. 10). Vorliegend beliefen sich die Zinssätze - wie von der Vorinstanz korrekt dargelegt - während der Jahre 2006 und 2007 auf 3.5% und im Jahr 2008 auf 4%. Die von der Vorinstanz vorgenommene Zinsberechnung (für die Jahre 2006 und 2007 von Fr. 979.48 und für das Jahr 2008 von Fr. 118.29) erweist sich somit als richtig.