Die Vorbezugsrechnung für die Staatssteuer 2006 sei per 31. Juli 2006 fällig gewesen. Die Anrechnung der Verrechnungssteuer erfolge erst im Zeitpunkt der provisorischen oder definitiven Veranlagung und werde nicht verzinst. 2. Daraufhin wandten sich die Steuerpflichtigen (nachfolgend Rekurrenten genannt) mit Eingabe vom 16. März 2008 ans Steuergericht mit dem sinngemässen Begehren, es seien die Verzugszinsen für die Staatsteuer 2006 aufzuheben. In der im Juni 2006 fristgerecht eingereichten Steuererklärung hätten sie den Verrechnungssteuerantrag zur Rückerstattung von Fr. 69'376.65 gestellt. Der Antrag sei also über 30 Tag vor dem Verfalldatum bei der Steuerbehörde eingetroffen.