Dieser Betrag blieb unbezahlt. Am 25. Februar 2008 wurde ihnen die definitive Veranlagung der Staatssteuer 2006 eröffnet. Dagegen erhoben die Steuerpflichtigen Einsprache und beanstandeten die mit der Endabrechnung erhobenen Verzugszinsen von Fr. 1'097.80. Sie hätten mit der Verrechnungssteuer lange vor dem Zahlungstermin die für das Jahr 2006 geschuldete Staatssteuer einbezahlt - die Verzugszinsbelastung könne daher nur ein Irrtum sein. Mit Verfügung vom 3. März 2008 wies das Steueramt, Abteilung Bezug und Quellensteuer, die Einsprache ab. Die Vorbezugsrechnung für die Staatssteuer 2006 sei per 31. Juli 2006 fällig gewesen.