Die offensichtliche Unrichtigkeit ergibt sich aus dem vorliegenden Vergleich der Pferdebestände. Als Beweismittel und Belege wurden die Veranlagung der Vor- und Nachjahre eingereicht, welche auf den jeweiligen Meldungen der Rekurrenten des Pferdebestands basieren. Diese Zahlen sind auch von der Gemeinde anerkannt und übernommen worden. Es rechtfertigt sich deshalb, die Veranlagung für das Steuerjahr 2004, welche ermessensweise erfolgte, zu korrigieren und bei der Veranlagung der Reittiersteuer für das Steuerjahr 2004 auf einen Reittierbestand von 43.5 Reittiere abzustellen, entsprechend dem Durchschnitt des Vorjahres und des Folgejahres.