Trotzdem ist es nicht pflichtwidrig, auf die GELAN Daten abzustellen, wenn seitens des meldepflichtigen Stallbesitzers – wie im vorliegenden Fall – keine Angaben zur Steuerveranlagung erfolgen. Die Rekurrenten machen im Rekursverfahren geltend, in den Jahren 2003 bzw. 2004 seien 28.5 bzw. 29.5 Pferde bei ihnen eingestellt gewesen. Weitere Nachweise für diese Behauptungen bringen sie nicht vor. Die Gemeinde zweifelt an der Richtigkeit dieser Angaben. Im Vorjahr 2002 bzw. in den nachfolgenden Jahren 2005, 2006, 2007 wurden folgende Reittierbestände gemeldet und von der Gemeinde anerkannt: 40.5 bzw. 46.5 bzw. 39.5 bzw. 48 Reittiere, demnach im Durchschnitt jährlich 43.5 Reittiere.