Steuersubjekt im Reittierreglement der Gemeinde ist im Unterschied zu den beiden vorgenannten Steuern (Hundesteuer bzw. Motorfahrzeugsteuer), wo jeweils der Halter (und nicht der Eigentümer) das Steuersubjekt ist, jedoch nicht der Halter der Reittiere, d. h. derjenige, der den unmittelbaren Besitz über das Reittier ausübt, sondern der Eigentümer. Der Eigentümer kann zwar auch Halter der Reittiere sein, wenn er den unmittelbaren Besitz selber ausübt. Wenn er die Reittiere jedoch in einen Pensionsstall einstellt, übt er nicht mehr unmittelbaren Besitz aus und verliert die Haltereigenschaft.