Das Reittierreglement der Gemeinde R./SO spricht von einer „Abgabe“. Steuerobjekt im Reittierreglement ist das Halten von Reittieren im Gemeindebann (§ 1.1 Regl). Das Halten ist das typische Element von Besitzersteuern, wie auch bei der Hundesteuer oder bei der Motorfahrzeugsteuer. Steuersubjekt im Reittierreglement der Gemeinde ist im Unterschied zu den beiden vorgenannten Steuern (Hundesteuer bzw. Motorfahrzeugsteuer), wo jeweils der Halter (und nicht der Eigentümer) das Steuersubjekt ist, jedoch nicht der Halter der Reittiere, d. h. derjenige, der den unmittelbaren Besitz über das Reittier ausübt, sondern der Eigentümer.