Im Steuersystem gehören Reittiersteuern zu den sogenannten Besitzersteuern. Steuerobjekt ist der Besitz an einer Sache im Hinblick auf besondere ökonomische Vorteile, welche dieser Bezug verschafft, oder im Hinblick auf einen höheren Grad der Lebenshaltung und eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, welche aus diesem Bezug gefolgert werden kann (E. Blumenstein / P. Locher, System des Schweizerischen Steuerrechts, Zürich 2002, S.223f). Es handelt sich dabei um eine sogenannte „Gemengsteuer“, weil die Steuer auch Gebührenelemente beinhaltet (a.a.O.), wobei es sich aber klar um eine Steuer handelt. Das Reittierreglement der Gemeinde R./SO spricht von einer „Abgabe“.