Wie sich aus dem Beschlussprotokoll des Gemeinderates ergibt, wurde der Erlass – entgegen der Ansicht der Gemeinde – nicht von Bedingungen oder Vorbehalten abhängig gemacht. Aus dem Beschluss und der Mitteilung an die Rekurrenten geht eindeutig hervor, das die Reittierabgabe von Fr. 8'500.-- für das Jahr 2003 erlassen wurde und dass jene von Fr. 9'000.-- für das Jahr 2004 zu bezahlen ist. Zufolge des erfolgten Erlasses der Reittierabgabe 2003 sind die Rekurrenten nicht beschwert. Auf den Rekurs ist bezüglich der Reittiersteuer 2003 nicht einzutreten. Die Überprüfung beschränkt sich demnach auf die Reittiersteuer