Wir ersuchen Sie, die für das Steuerjahr 2004 geschuldeten Fr. 9'000.-- innert 30-tägiger Zahlungsfrist, d.h. bis spätestens am 17. Mai 2007 zu bezahlen, anderenfalls wir gezwungen sind, die erforderlichen rechtlichen Schritte zu ergreifen.“ Dieser Entscheid war mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. 3. Über ihren Rechtsvertreter erhoben die Steuerpflichtigen Beschwerde beim Volkswirtschaftsdepartement, welches in der Rechtsmittelbelehrung als zuständig bezeichnet worden war.