Die für das Steuerjahr 2004 geschuldeten Fr. 9'000.-- müssen innert 30-tägiger Zahlungsfrist, d. h. bis spätestens am 17. Mai 2007 beglichen werden.“ Am 17. April 2007 eröffnete die Gemeinde den Steuerpflichtigen diesen Entscheid „ … dennoch werden Ihnen unpräjudiziell, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und im Sinne eines einmaligen Entgegenkommens die Beiträge für das Steuerjahr 2003 im Betrag von Fr. 8'500.-- erlassen. Wir ersuchen Sie, die für das Steuerjahr 2004 geschuldeten Fr. 9'000.-- innert 30-tägiger Zahlungsfrist, d.h. bis spätestens am 17. Mai 2007 zu bezahlen, anderenfalls wir gezwungen sind, die erforderlichen rechtlichen Schritte zu ergreifen.“