Daten ausgehend von 60 Pferden, total Fr. 9'000.--. Die Veranlagungsverfügungen enthielten keine Rechtsmittelbelehrung. Weil keine Zahlung erfolgte, mahnte die Gemeinde am 6. März 2007. In einem persönlichen Gespräch ersuchten die Steuerpflichtigen um Erlass der Steuer. An seiner Sitzung vom 16. April 2007 entschied der Gemeinderat „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und im Sinne eines einmaligen Entgegenkommens werden die Beiträge für das Steuerjahr 2003 im Betrage von Fr. 8'500.-- erlassen. Die für das Steuerjahr 2004 geschuldeten Fr. 9'000.-- müssen innert 30-tägiger Zahlungsfrist, d. h. bis spätestens am 17. Mai 2007 beglichen werden.“