KSGE 2008 Nr. 1 1. Gemeindesteuerreglemente sind grundsätzlich genehmigungsbedürftig. Liegt keine solche Genehmigung vor, ist die Anwendbarkeit und Gültigkeit des Gemeindesteuerreglements nicht ausgeschlossen, sofern es gesetzeskonform ist. 2. Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des StG sind auf die Gemeindesteuern und damit auch auf die Spezialsteuern der Gemeinden anwendbar.