Die Veranlagungen der Steuerjahre 1996 – 2001 sind per Todestag alle abgeschlossen und rechtskräftig. 2. Mit Schreiben der Veranlagungsbehörde vom 21. Juli 2003 teilte diese dem Vertreter mit, dass sie aufgrund einer Abklärung beim Rechtsdienst der Ansicht sei, dass sie keine Auskunft bezüglich rechtskräftig veranlagten Steuererklärungen erteilen könne, solange nicht alle Miterben damit einverstanden seien und diese das Gesuch um Akteneinsicht mitunterzeichnet hätten. 3. Nach telefonischer Rücksprache wurde die Veranlagungsbehörde vom Vertreter gebeten, eine rekursfähige Verfügung zu erlassen. 4. Mit Verfügung vom 7. August 2003 kam die Veranlagungsbehörde dieser Aufforderung nach.