KSGE 2002 Nr. 12 Gesetz über das Halten von Hunden § 8 - Hundesteuer. Steuerbefreiung. Die Aufzählung der steuerberfreiten Halter ist abschliessend. Demnach sind Halter von Sicherheitshunden nicht steuerbefreit. Bestätigung der Praxis, dass Rechtsmittel ans Steuergericht gegen Feststellungsverfügungen über die Steuerpflicht zugelassen werden. Erwägungen: 1. Mit Schreiben vom 6. April 2002 an den Gemeinderat stellte X. ein Gesuch um Erlass der Hundesteuer für seine beiden Hunde. Er begründete dieses Gesuch damit, dass er mit seinen Hunden über 600 Stunden pro Jahr Sicherheitsdienst leiste. Mit Verfügung vom 25. April 2002 lehnte der Gemeinderat das Gesuch ohne Begründung ab.