Das Kantonale Steueramt hat eine Weisung über die Verlängerung der Eingabefrist für die Steuererklärung (vom 13. Januar 2000) erlassen. Danach werden Fristerstreckungen bis zum 31. Juli der Steuerperiode stillschweigend bewilligt. Die ordentliche Eingabefrist kann weiter bis am 31. Oktober verlängert werden. Weitergehende Fristerstreckungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zu gewähren. Fristerstreckungen über das Jahresende hinaus sind unzulässig. Ausnahmefälle, in denen eine Fristerstreckung bis längstens Ende Jahr gewährt werden kann, sind nachfolgend genannte Ereignisse, die im Oktober eingetreten sind oder sich bis in den Oktober auswirken: