Zur Begründung verwies er weitgehend auf die Begründung zum Fristerstreckungsgesuch. Mit drei Einspracheentscheid (je für die Gemeinden Grenchen, Bettlach und Selzach) vom 14. November 2001 hiess die Veranlagungsbehörde die Einsprache teilweise gut und verlängerte die Frist zur Einreichung der Steuererklärungen letztmals bis 30. November 2001. 2. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob der Vertreter der Steuerpflichtigen mit Schreiben vom 24. November 2001 Rekurs an das Kantonale Steuergericht mit dem Antrag, die Frist sei ihm bis Ende 2001 zu verlängern. Zur Begründung bringt er wiederum die gleichen Gründe wie im Schreiben vom 31. Oktober 2001 vor.