Sie haben den Treuhänder X. mit der Ausarbeitung ihrer Steuererklärung beauftragt. Für die Steuererklärung 2001A wurde ihnen bzw. ihrem Vertreter die Frist zur Einreichung der Steuererklärung verlängert bis Ende Oktober 2001. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2001 ersuchte der Vertreter der Steuerpflichtigen um eine nochmalige Fristerstreckung bis 31. Dezember 2001. Zur Begründung wurde folgendes ausgeführt: Infolge lang andauernden Krankheiten und Unfallfolgen sei im ganzen Jahr 2001 kein konzentriertes Arbeiten möglich gewesen, speziell ab August 2001.