Dieser Entscheid ist schriftlich zu eröffnen an: - Vertreterin des Beschwerdeführers (eingeschrieben) - VB Y (mit Steuerakten) - KStA, Recht und Aufsicht - Finanzdepartement - EStV, Hauptabt. dir. BSt, Bern Expediert am: (Die gegen dieses Urteil vor Bundesgericht erhobene Beschwerde wurde mit Urteil 2C_761/2018 vom 8. Oktober 2018 abgewiesen)