2C_361/2011 vom 8. November 2011 E. 2.4). 4.1 Die VB hat gestützt auf diese Praxis im Einspracheentscheid die Beteiligung des Beschwerdeführers an der C AG dem Geschäftsvermögen zugeordnet, da sie eine enge wirtschaftlich Beziehung zwischen der Beteiligung und der selbständigen Erwerbstätigkeit bejaht hat. Entsprechend liess sie eine Wertberichtigung im Steuerjahr 2012 in der Höhe von Fr. 34‘351.-- (anstatt Fr. 50‘000.-- wie ursprünglich vom Beschwerdeführer beantragt) zu. In Bezug auf das Kontokorrent hat die VB im Einspracheverfahren eine Wertberichtigung indes verweigert, da das Kontokorrent eindeutig dem Privatvermögen zuzuordnen sei.