In Bezug auf die Beteiligung an der C AG bejahte die VB im Ergebnis die Zuweisung zum Geschäftsvermögen sowie die Möglichkeit, eine Wertberichtigung im Steuerjahr 2012 vorzunehmen. Konkret akzeptierte die VB (per Stichtag 31. Dezember 2012) eine Wertberichtigung in der Höhe von Fr. 34'351.-- (anstatt wie vom Steuerpflichtigen beantragt Fr. 50'000.--). In Bezug auf das Kontokorrent gewährte die VB keine Wertberichtigung, da dieses aufgrund der geldwerten Leistungen (geschäftsmässig nicht begründete Reisen) eindeutig dem Privatvermögen zuzuordnen sei. Daneben seien per Bilanzstichtag (31. Dezember 2012) ausreichend flüssige Mittel vorhanden gewesen, um das Kontokorrent zurückzuführen.